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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag,
Stand 01.07.2020 welcher zwischen  
Ferienhaus STEYR RIVER LODGE, Tambergau 24, A-4572 Hinterstoder
Inhaber Birgit und Cornelius Büchner, Sämannstr. 14b, D-82166 Gräfelfing

  • im Folgenden „Anbieter“ genannt-

und dem Gast des Anbieters

  • im Folgenden „Gast“ genannt - geschlossen wird.

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Beherbergungsvertrag zwischen dem Anbieter und dem Gast sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
(2) Für die vertragliche Beziehung zwischen dem Anbieter und dem Gast gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Gast übersendet dem Anbieter eine Buchungsanfrage, welche bei Annahme durch den Anbieter in Form einer Buchungsbestätigung zum Vertragsschluss für einen Beherbergungsvertrag - im Folgenden „Vertrag“ genannt - führt.
(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Stellt ein Dritter für den Gast die Buchungsanfrage, so haftet er gegenüber dem Anbieter und neben dem Gast als Gesamtschuldner.
(3) Die Unter- und Weitervermietung des gebuchten Ferienhauses durch den Gast ist ausgeschlossen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, das Ferienhaus bereitzuhalten und die weiteren vereinbarten Leistungen oder Lieferungen zu erbringen.
(2) Der Gast ist verpflichtet das vereinbarte Entgelt für die Überlassung des Ferienhauses und die weiteren Leistungen und Lieferungen sowie etwaige entsprechende Auslagen an Dritte, welche im Zusammenhang mit der Erbringung von vereinbarten Leistungen oder Lieferungen entstehen, zu bezahlen.
(3) Sollten im Vertrag nicht explizit diesbezüglich Preise vereinbart sein, gelten die vom Anbieter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses üblicherweise verlangten Preise als vereinbart. Die Ortstaxe ist im Preis enthalten. Sie wird vom Anbieter erhoben und durch diesen direkt an den Tourismusverband abgeführt.
(4) Nachträgliche Änderungen der Buchung durch den Gast, betreffen der Anzahl der Zimmer und/ oder Übernachtungen oder sonstigen Leistungen, bedürfen der Genehmigung des Anbieters. Der Anbieter kann die Genehmigung von einer Erhöhung des Preises abhängig machen.
(4) Durch den Anbieter an den Gast gestellte Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen mit Zugang zur Zahlung fällig.
(5) Der Anbieter behält sich vor, bei Vertragsschluss oder am ersten Tag der Leistungserbringung eine angemessen Sicherheitsleistung, in Form einer Vorauszahlung oder Kreditkartengarantie, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
(6) Bei kurzfristigen Buchungen können die Zahlungsbedingungen ggf. abweichen. 
(7) Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Für diesen Fall kann der Anbieter 90 % des Gesamtpreises berechnen bzw. behält sich das Recht vor, die geleisteten Anzahlung einzubehalten und den Restbetrag in Rechnung zu stellen.
(8) Nur im Falle einer vollständig geleisteten Zahlung besteht Anspruch auf eine Vermietung, anderenfalls verwehrt der Anbieter die Schlüsselübergabe.

§ 4 Rücktritt, Stornierung
(1) Wenn der Gast das Ferienhaus verbindlich gebucht hat, hat er einen Beherbergungsvertrag mit dem Anbieter geschlossen, welcher grundsätzlich für beide Vertragsparteien bindend ist. 
(2) Aus Kulanz gewährt der Anbieter darüber hinaus weitere folgende Stornierungsmöglichkeiten:

  • 48 Stunden nach Buchung volle Rückerstattung, wenn das Check-In-Datum noch mindestens 14 Tage in der Zukunft liegt.
  • 50 % Rückerstattung des vereinbarten Gesamtpreises, wenn die Stornierung mindestens 7 Tage vor dem Check-In erfolgt.
  • Keine Rückerstattung für Stornierungen, die innerhalb von 7 Tagen vor dem Check-In erfolgen.

(3) Wird eine vereinbarte oder nach § 4 Absatz 5 verlangte Sicherheitsleistung vom Gast nicht geleistet, hat der Anbieter das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Sicherheitsleistung gesetzt hat.
(4) Der Anbieter ist daneben in folgenden Fällen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten:

  • bei Eintritt von bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, wenn diese die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder in unzumutbarer Weise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt.
  • Die bei der Buchung gemachten Angaben schuldhaft in irreführender Weise falsch angegeben wurden. Dies gilt insbesondere für die Angaben zur Person und Zahl der Übernachtungsgäste.
  • Eine unberechtigte Unter- bzw. Weitervermietung gemäß § 2 (3) durch den Gast vorliegt.

§ 5 An- und Abreise
(1) Der Check-In kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr erfolgen. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Auch ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht, sollte das Ferienhaus aus diversen Gründen nicht zur angegebenen Zeit bereit stehen.
(2) Am Abreisetag muss das Ferienhaus bis spätestens 10:00 Uhr durch den Gast vollständig geräumt und zurückgegeben werden. Die Rückgabe beinhaltet die Übergabe sämtlicher ausgehändigter Schlüssel an den Anbieter bzw. dessen Bevollmächtigte.
(3) Bei verspäteter Rückgabe des Ferienhauses ist der Anbieter berechtigt vom Gast eine entsprechende Nutzungsentschädigung zu verlangen. Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen aus weitergehenden Schaden, welcher aus der verspäteten Rückgabe resultiert, bleibt dem Anbieter daneben ebenfalls vorbehalten.
(4) Das Ferienhaus ist besenrein zu übergeben. Persönliche Gegenstände sind zu entfernen, der Müll (einschließlich Flaschen und Papier) ist - wie in der Hausanleitung beschrieben - zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Wenn der Kaminofen benutzt wurde, ist auch dieser auch von Ascheresten zu entleeren, jedoch nur von kalter Asche. Die Brennholz-Vorräte im Haus sind vom Gast wieder aufzufüllen. Missachtet der Gast diese Vorgaben, kann der Anbieter gesondert eine gründliche Objektreinigung nachberechnen. Deren Höhe richtet sich nach dem Grad der Verschmutzung und damit dem Zeitaufwand für das Reinigungspersonal.

§ 6 Haftung des Anbieters
(1) Der Gast hat eventuelle Störungen oder Mängel schnellst möglichst dem Anbieter gegenüber anzuzeigen.
(2) Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Absatz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Gast nicht berechtigt das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern.
(3) Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Gastes aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
(4) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Gastes aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(5) Die sich aus Abs. 3 und 4 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Gast eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(6) Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Anbieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Gast verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

§ 7 Pflichten und Haftung des Gastes
(1) Der Gast verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienobjekt und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Gast verpflichtet, dies unverzüglich beim Anbieter oder dessen Bevollmächtigten anzuzeigen. Inventar darf nicht entfernt werden. Die Vollständigkeit des Inventars wird bei Abreise kontrolliert.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Gast für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Werden keine Beanstandungen mitgeteilt, wird davon ausgegangen, dass der Gast das Ferienobjekt zur vollen Zufriedenheit vorgefunden hat.
(2) Für vom Gast verursachte Schäden innerhalb und außerhalb des Mietobjektes haftet er uneingeschränkt. Ebenso für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden. Der Gast übernimmt auch die Haftung für Schäden, die durch andere Personen (Mitreisende) entstehen. Der Anbieter ist ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, den Verursacher des Schadens zu ermitteln, sondern kann den Gast in Anspruch nehmen.
(3) Bei Sturm und Regen sind die Fenster stets geschlossen zu halten.
(4) Die Haustür des Mietobjekts ist bei Abwesenheit stets abzuschließen.
(5) Sollten bei Abreise Schlüssel des Objekts fehlen oder beschädigt sein, sind diese vom Gast in vollem Umfang zu ersetzen.
(6) Das Rauchen im Ferienhaus ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist der Anbieter berechtigt, die Wohnung fristlos zu kündigen und räumen zu lassen und alle Folgeschädigungen (einschließlich einer eventuell nötigen Renovierung) an den Gast ohne Abzug weiterzugeben.
(7) Alle Gäste sind gehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung (Dokument "Hausanleitung") zu richten, welche im Objekt ausliegt. Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis aus dem Ferienhaus nach sich ziehen, ohne dass der Vermietungspreis ganz oder teilweise erstattet wird.
(8) Die An- und Abreise des Gastes erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.

§ 8 Bereitstellung von Internet
(1) Der Anbieter des Ferienhauses unterhält, soweit im Inserat angegeben, in seinem Ferienhaus einen Internetzugang, dessen Mitbenutzung er dem Gast während seines Aufenthaltes gestattet, wobei nicht für eine tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit für bestimmte Zwecke gehaftet wird. Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt. Der Anbieter des Ferienobjektes ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des Internets ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde. Der Eigentümer des Ferienobjektes behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
(2) Der Gast wird darauf hingewiesen, dass lediglich der Zugang zum Internet ermöglicht wird. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(3) Für die übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten.
(4) Der Gast stellt den Anbieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den gast und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Anbieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

§ 9 sonstige Bestimmungen
(1) Die Nebenkosten für Strom, Wasser und Gas und Brennholz/Pellets sind im Mietpreis enthalten.
(2) Tiere dürfen nur nach vorheriger Bewilligung in das Ferienobjekt mitgebracht werden.
(3) Partys und Junggesellenabende sind nicht gestattet.

§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Auf diesen Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Gast findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Gast als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist München, Deutschland.
(3) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Anbieters.
(4) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.